Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Wesermarsch gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen insgesamt 227 Teilnehmer in Gewerbegebieten angeschlossen werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Auftragsbekanntmachung entspricht dem in Ziffer 5 der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) definierten Teilnehmerbegriff. Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
14.07.2020 12:00:00
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32571000-6 Communications infrastructure
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Christine Grau
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25. Concession award notice (TED (v209)) | 05.02.2021 15:11 |