Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Segeberg gelegenen, noch unterversorgten Haushalte und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 2.000 Adressen mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden. Optional ist je Los eine Erschließung von bis zu 15 % zusätzlicher Adressen anzubieten, die über das „Graue Flecken-Programm“ erschlossen werden können. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
22.04.2022 12:00:00
64200000-8 Telecommunications services
32571000-6 Communications infrastructure
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60313
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Germany
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Markus Lennartz
Notice | Date of dispatch |
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24. Concession notice (TED (v209)) | 21.03.2022 18:11 |
25. Concession award notice (TED (v209)) | 05.04.2023 14:12 |