Bau und Betrieb eines NGA-Netzes im Kreis Segeberg

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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Kreis Segeberg gelegenen, noch unterversorgten Haushalte und Gewerbebetriebe über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen ca. 2.000 Adressen mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch versorgt werden. Optional ist je Los eine Erschließung von bis zu 15 % zusätzlicher Adressen anzubieten, die über das „Graue Flecken-Programm“ erschlossen werden können. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

22.04.2022 12:00:00

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