Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes im Landkreis Trier-Saarburg

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Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeih. zu ermöglichen, die im LK Trier-Saarburg gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein NGA-Netz zu erschließen. Es sollen in diesem Verfahren insgesamt ca. 178 Teilnehmer angeschl. werden. Der Begriff „Teilnehmer“ im Sinne dieser Konz.-bek. entspricht dem in Ziff. 5 d. Richtl. Förd. z. Unterst. d. Breitb.-ausb. in d. BRD v. 22.10.2015 in d. Fass. v. 18.08.2020 („Bundesförderrichtlinie“) verwendeten Teilnehmerbegriff. Die gewährten Investitionsbeih. sollen ausschl. zur Errichtung eines NGA-Netzes verwendet werden, das die Bandbreitenanf. des Auftraggebers erfüllt. Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und gegenüber Endkunden die entsprechenden Dienstleist. auf der Grundlage von entspr. Endkundenverträgen zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.

14.03.2023 12:00:00

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