Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen. zu ermöglichen, die im Rhein-Hunsrück-Kreis gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmer über ein Gigabitnetz zu erschließen. Es sollen in diesem Verfahren insgesamt ca. 2.870 Adressen angeschlossen werden. Dabei soll der Anschluss an das Gigabit-Netz allen ausgewiesenen Teilnehmern, das heißt 100% der im Ausbaugebiet befindlichen Teilnehmeranschlüsse, die heute im Sinne der Gigabitrahmenregelung unterversorgt sind, zur Verfügung stehen. Den Teilnehmern im Ausbaugebiet soll nach erfolgtem Netzausbau und Inbetriebnahme eine Übertragungsrate von jeweils mindestens 1 Gbit/s symmetrisch (Downstream/Upstream) zur Verfügung stehen. Im Einklang mit Ziffer 6.3 der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ wird ergänzend darauf hingewiesen, dass die Nutzung von Eigenleistungen, von alternativen Netztechnologien im Fall von Nummer 5.3 der Richtlinie und alternativen Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren usw.) grundsätzlich förderfähig ist.
06.06.2023 12:00:00
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Markus Lennartz
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| 24. Concession notice (TED (v209)) | 26.01.2023 18:42 | |
|  14. Corrigendum (TED (v209)) | 26.05.2023 11:41 | |
| Contract or concession award notice – standard regime (eForm) | 09.01.2024 12:01 | Original notice publication |