Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die im Landkreis Südwestpfalz gelegenen, noch unterversorgten Haushalte über ein NGA-Netz zu erschließen. Nach Ende der Maßnahme sollen insgesamt ca. 900 Teilnehmer zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens 1 Gbit/s im Downstream versorgt werden. Optional ist die Hinzunahme von „grauen Flecken“ anzubieten. Dabei sollten solche „graue Flecken“ hinzugenommen werden, die mit dem bisher geplanten Ausbau zusammen Synergien im Projekt schaffen (Option 1). Der jeweilige private Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 15 Jahren zu betreiben und gegenüber entsprechenden Dienstleistungen und Angeboten zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
10.07.2023 12:00:00
64200000-8 Telecommunications services
32571000-6 Communications infrastructure
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Christine Grau
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24. Concession notice (TED (v209)) | 01.06.2023 10:11 | |
Contract or concession award notice – standard regime (eForm) | 22.12.2023 11:01 | Original notice publication |